Unter dem Dachüberstand versteht man den Teil des Daches, der über die Außenwand eines Gebäudes herausragt. An der Giebelseite bildet der Ortgang den Dachüberstand.
Primärer Zweck des Dachüberstands ist der Schutz der Außenwand vor Feuchtigkeit durch Niederschlag. Zusätzlich bietet ein großer Dachüberstand im Sommer Sonnenschutz und beugt einer Überhitzung der Räume vor. Im Holzbau dient er dem konstruktiven Holzschutz.
Die äußere Kante schließt die Dachrinne mit ein. Ein Überbau einer baurechtlichen Grenze erfolgt auch durch Überhang der Dachrinne über die Grundstücksgrenze. Ergänzend zu der jeweiligen Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden meistens in sogenannten ausgewiesenen Baugebieten Angaben über zulässige Dachüberstände gemacht.